Rechtsanwaltskanzlei Dr. Olivier Kraft

Rechtsberatung und Vertretung für Privatpersonen und Unternehmen.

Sie beschäftigt eine Rechtsfrage?

Dr. Olivier Kraft

Sie haben ein rechtliches Problem? Sie brauchen eine unverbindliche Rechtsberatung? Es gibt immer wieder Situationen im täglichen Leben, in denen wir die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts benötigen. Etwa bei einer Rechtsstreitigkeit in zivil- oder arbeitsrechtlichen Belangen, einem Verkehrsunfall oder einer geplanten Firmengründung, um nur einige Beispiele zu nennen.

In einem persönlichen Gespräch kann ich Sie mit konkreter Hilfe unterstützen und Ihnen Möglichkeiten für weitere Schritte aufzeigen. Meine erste rechtliche Einschätzung ist unverbindlich und kostenlos.

Rechtsgebiete

VERKEHRSRECHT

Die Kanzlei Dr. Kraft reguliert seit vielen Jahren Unfallschäden. Falls Sie unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind („nur Blechschaden“ oder auch mit Personenschaden), entstehen für Sie keinerlei Kosten – auch ohne Rechtsschutzversicherung.

VERTRAGSRECHT

Die individuelle Gestaltung von Verträgen aller Art, sowie die Überarbeitung und Aktualisierung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) für Ihr Unternehmen stellt schon seit sehr vielen Jahren den Kernbereich meiner anwaltlichen Beratungstätigkeit dar.

ZIVILRECHT

Möchten Sie Herausgabeansprüche, Unterlassungsansprüche oder Schadensersazuansprüche geltend machen oder sehen Sie sich einer unberechtigten Zahlungsaufforderung ausgesetzt? Geht es um einen Kaufvertrag, einen Darlehsvertrag, oder einen Werksvertrag?

ARBEITSRECHT

Ein störungsfreies Arbeitsverhältnis bildet oftmals die Existenzgrundlage einer ganzen Familie einerseits, oder eines Gewerbebetriebes anderseits. Daher ist es besonders wichtig, dass zentrale arbeitsrechtliche Fragen frühzeitig mit einem Fachmann abgeklärt werden.

WIRTSCHAFTSRECHT

Die Vielzahl der juristischen Problemfelder hält Sie von Ihrer Kernaufgabe ab, Ihr Unternehmen erfolgreich zu führen. Ich unterstütze Sie in allen rechtlichen Fragen, die mit dem Betrieb Ihres Unternehmens einhergehen und finde mit Ihnen die passende Lösung.

GESELLSCHAFTSRECHT

Grundlage einer jeden Gesellschaft ist der Gesellschaftsvertrag. Ein transparenter und lückenloser Gesellschaftsvertrag ist die Basis für ein erfolgreiches Unternehmen und dient der Vermeidung von Reibungspunkten zwischen den Gesellschaftern.

Rechtsgebiete

VERKEHRSRECHT

Die Kanzlei Dr. Kraft reguliert seit vielen Jahren Unfallschäden. Falls Sie unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind („nur Blechschaden“ oder auch mit Personenschaden), entstehen für Sie keinerlei Kosten – auch ohne Rechtsschutzversicherung).

VERTRAGSRECHT

Die individuelle Gestaltung von Verträgen aller Art, sowie die Überarbeitung und Aktualisierung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) für Ihr Unternehmen stellt schon seit sehr vielen Jahren den Kernbereich meiner anwaltlichen Beratungstätigkeit dar.

ZIVILRECHT

Möchten Sie Herausgabeansprüche, Unterlassungsansprüche oder Schadensersazuansprüche geltend machen oder sehen Sie sich einer unberechtigten Zahlungsaufforderung ausgesetzt? Geht es um einen Kaufvertrag, einen Darlehsvertrag, oder einen Werksvertrag?

ARBEITSRECHT

Ein störungsfreies Arbeitsverhältnis bildet oftmals die Existenzgrundlage einer ganzen Familie einerseits, oder eines Gewerbebetriebes anderseits. Daher ist es besonders wichtig, dass zentrale arbeitsrechtliche Fragen frühzeitig mit einem Fachmann abgeklärt werden.

WIRTSCHAFTSRECHT

Die Vielzahl der juristischen Problemfelder hält Sie von Ihrer Kernaufgabe ab, Ihr Unternehmen erfolgreich zu führen. Ich unterstütze Sie in allen rechtlichen Fragen, die mit dem Betrieb Ihres Unternehmens einhergehen und finde mit Ihnen die passende Lösung.

GESELLSCHAFTSRECHT

Grundlage einer jeden Gesellschaft ist der Gesellschaftsvertrag. Ein transparenter und lückenloser Gesellschaftsvertrag ist die Basis für ein erfolgreiches Unternehmen und dient der Vermeidung von Reibungspunkten zwischen den Gesellschaftern.

Die Kanzlei Dr. Kraft

Die kompetente und individuelle Beratung unserer Mandantinnen und Mandanten steht für uns im Vordergrund. Im Bedarfsfall arbeiten wir auch gerne mit Kolleginnen und Kollegen, die sich auf Fachbereiche spezialisiert haben, welche von uns nicht abgedeckt werden, interdisziplinär zusammen. Ebenso mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Sollte dennoch einmal die Führung eines Prozesses notwendig werden, vertrete ich Sie gerne und kann bei allen Amts- und Landgerichten, Oberlandesgerichten und Arbeitsgerichten deutschlandweit für Sie tätig werden.

Grundsätzlich achte ich jedoch darauf, möglichst eine außergerichtliche Lösung der Probleme zu finden. Langwierige Gerichtsprozesse sind meist für alle Beteiligten unbefriedigend.

Meine Kanzlei hat eine Kooperation mit der Anwaltskanzlei Uta Lübbing-Trinkwalder, Nordlachenbühl 6, 87600 Kaufbeuren, www.ra-luebbing.de. Frau Rechtsanwältin Lübbing-Trinkwalder ist zertifizierte Mediatorin und hat ihre Tätigkeitsschwerpunkte neben der Mediation im Bereich Familienrecht und Mietrecht. Diese strategische Partnerschaft ermöglicht es uns, unseren Mandanten einen erweiterten rechtlichen Service anzubieten und gleichzeitig die Qualität unserer Dienstleistungen zu steigern.

Curriculum Vitae
Dr. Olivier Kraft

Qualifikationen:

2019 | Fachanwalt für Verkehrsrecht
2013 | Dozent der Handwerkskammer für Schwaben für die „Meisterschüler“
​2011 | selbständiger Rechtsanwalt in Kempten (Allgäu)
2005 | Studium mit Abschluss zum Diplom-Betriebsökonom, Betriebswirtschaftliches Institut Basel (Schweiz)
2003-2010 | Kauf­männischer Geschäftsführer für ein mittel­ständisches Unternehmen, Kempten
2003-2010 | Partner der Kanzlei Jaspert, Kraft & Kollegen, München
1998-2003 | Partner der Kanzlei Happel, Kraft, von Klitzing, München
1995-1997 | Mitarbeiter der Kanzlei Dr. Haselmeier, München
1995 | Promotion im Bereich Kriminal- und Rechtssoziologie, Universität Würzburg
1994 | zweites juristisches Staatsexamen, München

Mitgliedschaften:

Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Kemptener Anwaltsverein
Deutscher Anwaltsverein (DAV)​

VERKEHRSRECHT

Die Kanzlei Dr. Kraft reguliert seit vielen Jahren Unfallschäden. Falls Sie unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind (egal ob nur „Blechschaden“ oder auch mit Personenschaden), entstehen für Sie keinerlei Kosten – auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben.

Bei solch einem unverschuldeten Unfall sorge ich dafür, dass Sie Ihren Schaden vollumfänglich ersetzt bekommen. Dabei setze ich Ihre Schadensersatzansprüche gegen den Unfallverursacher durch. Der Schaden wird in solchen Fällen in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.

Es macht Sinn, sich nicht auf eine direkte Abwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ohne anwaltliche Vertretung einzulassen. Die Versicherungen versuchen, ihre Kosten zu senken und den Unfall direkt mit dem Geschädigten abzuwickeln. Das ist oft mit finanziellen Einbußen verbunden. Mit meiner fachlichen Unterstützung werde ich Ihre berechtigten Schadenersatzansprüche durchsetzen.

Über den reinen Fahrzeugschaden hinaus mache ich für Sie auch weitere Schadenspositionen geltend, wie etwa eine Wertminderung oder einen Nutzungsausfall.

Nicht nur nach einem Unfall, sondern beispielsweise auch bei Bußgeldbescheiden wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder ähnlicher Delikte, sowie bei der Wiedererlangung des Führerscheins bin ich Ihr richtiger Ansprechpartner und berate Sie hier bei den wichtigen Themen wie MPU, Fahrerlaubnisentzug und Sperrfristen.

Hier können Sie von meiner langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht profitieren. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht nehme ich mehrmals jährlich an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen teil.

VERTRAGSRECHT

Die individuelle Gestaltung von Verträgen aller Art, sowie die Überarbeitung und Modernisierung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) für Ihr Unternehmen stellen schon seit sehr vielen Jahren ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. In diesem Bereich habe ich bereits zahlreiche Unternehmen über Jahrzehnte kontinuierlich beratend und gestaltend auf ihrem unternehmerischen Werdegang begleitet.

Die Erfahrung hat immer wieder gezeigt, dass ein detailliert ausgearbeiteter Vertrag, etwa zu Beginn der Kooperation zweier Unternehmen, erheblich dazu beiträgt, spätere Unklarheiten, oder gar Streitigkeiten von Anfang zu vermeiden. Dies bedeutet nicht, dass sich solche Verträge über 50 Seiten oder mehr erstrecken müssen, auch hier gilt es viel mehr: „in der Kürze, liegt die Würze“. Trotzdem benötigt es die fachliche Kompetenz, damit alle regelungsbedürftigen Aspekte eingehalten und klar formuliert sind.

Meine anwaltschaftliche Leistung ist „maßgeschneidert“ und orientiert sich ausschließlich an Ihren persönlichen und individuellen Bedürfnissen.

Zivilrecht

Ich berate Sie gerne – umfassend und kompetent – sowohl bei allgemeinen als auch bei speziellen Fragen des Zivilrechts.

Möchten Sie Herausgabeansprüche, Unterlassungsansprüche oder Schadensersazuansprüche geltend machen oder sehen Sie sich einer unberechtigten Zahlungsaufforderung ausgesetzt? Geht es um einen Kaufvertrag, einen Darlehsvertrag, oder einen Werksvertrag? Mit meinem Wissen und Erfahrungsschatzbin ich bei Ihren Anliegen vertrauensvoll an Ihrer Seite.

Eine außergerichtliche Streitbeilegung sollte meines Erachtens stets angestrebt werden, da diese in der Regel deutlich zeitsparender und kostengünstiger ist.

Sollte sich eine gerichtliche Auseinandersetzung dennoch nicht vermeiden lassen, so kann ich Sie an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten deutschlandweit vertreten.

Arbeitsrecht

Viele Bereiche des Arbeitsrechts befassen sich mit hochsensiblen Themen des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.

Ein störungsfreies Arbeitsverhältnis bildet oftmals die Existenzgrundlage einer ganzen Familie einerseits, oder eines Gewerbebetriebes anderseits. Daher ist es besonders wichtig, dass zentrale arbeitsrechtliche Fragen frühzeitig mit einem Fachmann abgeklärt werden. So lassen sich potenzielle Probleme möglichst von Anfang zu vermeiden.

Meine arbeitsrechtliche Beratung erstreckt sich unter anderem auf die Erstellung individueller Arbeits- und Aufhebungsverträge, bei welchen Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen selbstverständlich berücksichtigt werden. Ebenso kann ich Sie vor dem Arbeitsgericht vertreten, beispielsweise im Fall einer Kündigung.

Durch meine langjährige Tätigkeit als Personalleiter und Geschäftsführer im Bereich „Personal und Recht“ für mehrere Dienstleistungsunternehmen verfüge ich über eine solide und nicht nur anwaltlich geprägte Erfahrung.

Ebenfalls habe ich bereits zahlreiche Arbeitnehmer juristisch vertreten, so dass ich ein besonderes Gespür und Verständnis für die Bedürfnisse auf beiden Seiten entwickeln konnte. Dies garantiert Ihnen stets eine optimale Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Belangen.

Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht in Deutschland ist in zahlreichen Einzelgesetzen verzweigt. Entsprechend ist es für Nichtjuristen mühsam, einen Überblick über die verschiedenen wirtschaftsrelevanten Rechtsnormen zu bekommen. Daher empfiehlt es sich, bei wirtschaftsrechtlichen Fragen rechtzeitig die Hilfe eines spezialisierten Anwalts in Anspruch zu nehmen.

Wichtige gesetzliche Regelungen aus dem Wirtschaftsrecht findet man – neben den Regelungen des BGB – insbesondere im Handelsgesetzbuch, im Produkthaftungsgesetz, im GmbH- und Aktiengesetz sowie in der Insolvenzordnung.

Der Betrieb eines Unternehmens bringt eine Menge wirtschaftlicher, aber auch rechtlicher Fragestellungen und Probleme mit sich, die oftmals ohne fachliche Hilfe nicht zufriedenstellend gelöst werden können.

Unternehmen werden im Alltag häufig mit den verschiedenen Gesetzen und Rechtsnormen konfrontiert. Wenn Sie keine eigene Rechtsabteilung unterhalten oder wenn Sie sich einen Blick von außen holen möchte, kann sich gerne an mich wenden, damit ich Ihnen einen zuverlässigen und rechtssicheren Weg durch den „Paragrafen-Dschungel“ aufzeigen kann.

Gesellschaftsrecht

Bevor Sie mit Ihrem Unternehmen „durchstarten“ können, stellt sich zumeist die Frage, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen die beste Wahl ist oft ist dies eine Gesellschaft.

Bei den Gesellschaftsarten unterscheidet zwischen den Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaft) und den Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH, Aktiengesellschaft und die haftungsbeschränkte UG) auf der anderen Seite.

Für jedes individuelle Anliegen sollte die am besten geeignete Gesellschaftsform gewählt werden. Entscheidend ist hierbei insbesondere die Frage wer die Gesellschaft vertreten soll und wer in welchem Umfang haften soll.

Grundlage einer jeden Gesellschaft ist der Gesellschaftsvertrag. Ein transparenter, nachvollziehbarer und lückenloser Gesellschaftsvertrag ist die Basis für ein erfolgreiches Unternehmen und dient der Vermeidung von Reibungspunkten zwischen den Gesellschaftern bereits im Vorfeld.

Sollte es notwendig sein, biete ich Ihnen auch Unterstützung bei der Ergänzung oder Abänderung eines Gesellschaftsvertrages an und formuliere für Sie rechtssichere Gesellschafterbeschlüsse vor.

Möglicherweise ist die Unternehmensnachfolge bereits bei der Gründung zu berücksichtigen. Ebenso dürfen die steuerlichen Aspekte nicht außer Acht gelassen werden, so dass auch die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers erforderlich sein kann.

Die Vielzahl der juristischen Problemfelder hält Sie von Ihrer eigentlichen Kernaufgabe ab, nämlich Ihr Unternehmen erfolgreich zu führen. Ich unterstütze Sie in allen rechtlichen Fragen, die mit dem Betrieb Ihres Unternehmens einhergehen, und finde gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung – ohne langwierige Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten.

Auch im Rahmen der Beendigung von Gesellschaften oder dem Ausscheiden von Gesellschaftern kann es zu Reibungen kommen. So wird beispielsweise des Öfteren über Abfindungen gestritten oder es stellt sich das Problem, wie eine Gesellschaft rechtlich korrekt liquidiert werden kann.

Durch meine persönliche Erfahrung, auch als geschäftsführender Gesellschafter diverser Dienstleistungsunternehmen, berate ich Sie gerne in allen Fragen der Haftung, der Unternehmensnachfolge und der Auflösung und Abwicklung Ihrer Gesellschaft oder bei Streitigkeiten mit Ihren Mitgesellschaftern.

Die Kanzlei Dr. Kraft

Die kompetente und individuelle Beratung unserer Mandantinnen und Mandanten steht für uns im Vordergrund. Im Bedarfsfall arbeiten wir auch gerne mit Kolleginnen und Kollegen, die sich auf Fachbereiche spezialisiert haben, welche von uns nicht abgedeckt werden, interdisziplinär zusammen. Ebenso mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Sollte dennoch einmal die Führung eines Prozesses notwendig werden, vertrete ich Sie gerne und kann bei allen Amts- und Landgerichten, Oberlandesgerichten und Arbeitsgerichten deutschlandweit für Sie tätig werden.

Grundsätzlich achte ich jedoch darauf, möglichst eine außergerichtliche Lösung der Probleme zu finden. Langwierige Gerichtsprozesse sind meist für alle Beteiligten unbefriedigend.

Meine Kanzlei hat eine Kooperation mit der Anwaltskanzlei Uta Lübbing-Trinkwalder, Nordlachenbühl 6, 87600 Kaufbeuren, www.ra-luebbing.de. Frau Rechtsanwältin Lübbing-Trinkwalder ist zertifizierte Mediatorin und hat ihre Tätigkeitsschwerpunkte neben der Mediation im Bereich Familienrecht und Mietrecht. Diese strategische Partnerschaft ermöglicht es uns, unseren Mandanten einen erweiterten rechtlichen Service anzubieten und gleichzeitig die Qualität unserer Dienstleistungen zu steigern.

Curriculum Vitae
Dr. Olivier Kraft

Qualifikationen:

2019 | Fachanwalt für Verkehrsrecht
2013 | Dozent der Handwerkskammer für Schwaben für die „Meisterschüler“
​2011 | selbständiger Rechtsanwalt in Kempten (Allgäu)
2005 | Studium mit Abschluss zum Diplom-Betriebsökonom, Betriebswirtschaftliches Institut Basel (Schweiz)
2003-2010 | Kauf­männischer Geschäftsführer für ein mittel­ständisches Unternehmen, Kempten
2003-2010 | Partner der Kanzlei Jaspert, Kraft & Kollegen, München
1998-2003 | Partner der Kanzlei Happel, Kraft, von Klitzing, München
1995-1997 | Mitarbeiter der Kanzlei Dr. Haselmeier, München
1995 | Promotion im Bereich Kriminal- und Rechtssoziologie, Universität Würzburg
1994 | zweites juristisches Staatsexamen, München

Mitgliedschaften:

Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Kemptener Anwaltsverein
Deutscher Anwaltsverein (DAV)​

Curriculum Vitae
Dr. Olivier Kraft

Qualifikationen:

2019 | Fachanwalt für Verkehrsrecht
2013 | Dozent der Handwerkskammer für Schwaben für die „Meisterschüler“
​2011 | selbständiger Rechtsanwalt in Kempten (Allgäu)
2005 | Studium mit Abschluss zum Diplom-Betriebsökonom, Betriebswirtschaftliches Institut Basel (Schweiz)
2003-2010 | Kauf­männischer Geschäftsführer für ein mittel­ständisches Unternehmen, Kempten
2003-2010 | Partner der Kanzlei Jaspert, Kraft & Kollegen, München
1998-2003 | Partner der Kanzlei Happel, Kraft, von Klitzing, München
1995-1997 | Mitarbeiter der Kanzlei Dr. Haselmeier, München
1995 | Promotion im Bereich Kriminal- und Rechtssoziologie, Universität Würzburg
1994 | zweites juristisches Staatsexamen, München

Mitgliedschaften:

Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Kemptener Anwaltsverein
Deutscher Anwaltsverein (DAV)​

VERKEHRSRECHT

Die Kanzlei Dr. Kraft reguliert seit vielen Jahren Unfallschäden. Falls Sie unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind (egal ob nur „Blechschaden“ oder auch mit Personenschaden), entstehen für Sie keinerlei Kosten – auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben.

Bei solch einem unverschuldeten Unfall sorge ich dafür, dass Sie Ihren Schaden vollumfänglich ersetzt bekommen. Dabei setze ich Ihre Schadensersatzansprüche gegen den Unfallverursacher durch. Der Schaden wird in solchen Fällen in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.

Es macht Sinn, sich nicht auf eine direkte Abwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ohne anwaltliche Vertretung einzulassen. Die Versicherungen versuchen, ihre Kosten zu senken und den Unfall direkt mit dem Geschädigten abzuwickeln. Das ist oft mit finanziellen Einbußen verbunden. Mit meiner fachlichen Unterstützung werde ich Ihre berechtigten Schadenersatzansprüche durchsetzen.

Über den reinen Fahrzeugschaden hinaus mache ich für Sie auch weitere Schadenspositionen geltend, wie etwa eine Wertminderung oder einen Nutzungsausfall.

Nicht nur nach einem Unfall, sondern beispielsweise auch bei Bußgeldbescheiden wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder ähnlicher Deliktes, sowie bei der Wiedererlangung des Führerscheins bin ich Ihr richtiger Ansprechpartner und berate Sie hierbei den wichtigen Themen wie MPU, Fahrerlaubnisentzug und Sperrfristen.

Hier können Sie von meiner langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht profitieren. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht nehme ich mehrmals jährlich an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen teil.

VERTRAGSRECHT

Die individuelle Gestaltung von Verträgen aller Art, sowie die Überarbeitung und Modernisierung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) für Ihr Unternehmen stellen schon seit sehr vielen Jahren ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. In diesem Bereich habe ich bereits zahlreiche Unternehmen über Jahrzehnte kontinuierlich beratend und gestaltend auf ihrem unternehmerischen Werdegang begleitet.

Die Erfahrung hat immer wieder gezeigt, dass ein detailliert ausgearbeiteter Vertrag, etwa zu Beginn der Kooperation zweier Unternehmen, erheblich dazu beiträgt, spätere Unklarheiten, oder gar Streitigkeiten von Anfang zu vermeiden. Dies bedeutet nicht, dass sich solche Verträge über 50 Seiten oder mehr erstrecken müssen, auch hier gilt es viel mehr: „in der Kürze, liegt die Würze“. Trotzdem benötigt es die fachliche Kompetenz, damit alle regelungsbedürftigen Aspekte eingehalten und klar formuliert sind.

Meine anwaltschaftliche Leistung ist „maßgeschneidert“ und orientiert sich ausschließlich an Ihren persönlichen und individuellen Bedürfnissen.

Zivilrecht

Ich berate Sie gerne – umfassend und kompetent – sowohl bei allgemeinen als auch bei speziellen Fragen des Zivilrechts.

Möchten Sie Herausgabeansprüche, Unterlassungsansprüche oder Schadensersazuansprüche geltend machen oder sehen Sie sich einer unberechtigten Zahlungsaufforderung ausgesetzt? Geht es um einen Kaufvertrag, einen Darlehsvertrag, oder einen Werksvertrag? Mit meinem Wissen und Erfahrungsschatzbin ich bei Ihren Anliegen vertrauensvoll an Ihrer Seite.

Eine außergerichtliche Streitbeilegung sollte meines Erachtens stets angestrebt werden, da diese in der Regel deutlich zeitsparender und kostengünstiger ist.

Sollte sich eine gerichtliche Auseinandersetzung dennoch nicht vermeiden lassen, so kann ich Sie an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten deutschlandweit vertreten.

Arbeitsrecht

Viele Bereiche des Arbeitsrechts befassen sich mit hochsensiblen Themen des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.

Ein störungsfreies Arbeitsverhältnis bildet oftmals die Existenzgrundlage einer ganzen Familie einerseits, oder eines Gewerbebetriebes anderseits. Daher ist es besonders wichtig, dass zentrale arbeitsrechtliche Fragen frühzeitig mit einem Fachmann abgeklärt werden. So lassen sich potenzielle Probleme möglichst von Anfang zu vermeiden.

Meine arbeitsrechtliche Beratung erstreckt sich unter anderem auf die Erstellung individueller Arbeits- und Aufhebungsverträge, bei welchen Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen selbstverständlich berücksichtigt werden. Ebenso kann ich Sie vor dem Arbeitsgericht vertreten, beispielsweise im Fall einer Kündigung.

Durch meine langjährige Tätigkeit als Personalleiter und Geschäftsführer im Bereich „Personal und Recht“ für mehrere Dienstleistungsunternehmen verfüge ich über eine solide und nicht nur anwaltlich geprägte Erfahrung.

Ebenfalls habe ich bereits zahlreiche Arbeitnehmer juristisch vertreten, so dass ich ein besonderes Gespür und Verständnis für die Bedürfnisse auf beiden Seiten entwickeln konnte. Dies garantiert Ihnen stets eine optimale Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Belangen.

Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht in Deutschland ist in zahlreichen Einzelgesetzen verzweigt. Entsprechend ist es für Nichtjuristen mühsam, einen Überblick über die verschiedenen wirtschaftsrelevanten Rechtsnormen zu bekommen. Daher empfiehlt es sich, bei wirtschaftsrechtlichen Fragen rechtzeitig die Hilfe eines spezialisierten Anwalts in Anspruch zu nehmen.

Wichtige gesetzliche Regelungen aus dem Wirtschaftsrecht findet man – neben den Regelungen des BGB – insbesondere im Handelsgesetzbuch, im Produkthaftungsgesetz, im GmbH- und Aktiengesetz sowie in der Insolvenzordnung.

Der Betrieb eines Unternehmens bringt eine Menge wirtschaftlicher, aber auch rechtlicher Fragestellungen und Probleme mit sich, die oftmals ohne fachliche Hilfe nicht zufriedenstellend gelöst werden können.

Unternehmen werden im Alltag häufig mit den verschiedenen Gesetzen und Rechtsnormen konfrontiert. Wenn Sie keine eigene Rechtsabteilung unterhalten oder wenn Sie sich einen Blick von außen holen möchte, kann sich gerne an mich wenden, damit ich Ihnen einen zuverlässigen und rechtssicheren Weg durch den „Paragrafen-Dschungel“ aufzeigen kann.

Gesellschaftsrecht

Bevor Sie mit Ihrem Unternehmen „durchstarten“ können, stellt sich zumeist die Frage, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen die beste Wahl ist oft ist dies eine Gesellschaft.

Bei den Gesellschaftsarten unterscheidet zwischen den Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaft) und den Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH, Aktiengesellschaft und die haftungsbeschränkte UG) auf der anderen Seite.

Für jedes individuelle Anliegen sollte die am besten geeignete Gesellschaftsform gewählt werden. Entscheidend ist hierbei insbesondere die Frage wer die Gesellschaft vertreten soll und wer in welchem Umfang haften soll.

Grundlage einer jeden Gesellschaft ist der Gesellschaftsvertrag. Ein transparenter, nachvollziehbarer und lückenloser Gesellschaftsvertrag ist die Basis für ein erfolgreiches Unternehmen und dient der Vermeidung von Reibungspunkten zwischen den Gesellschaftern bereits im Vorfeld.

Sollte es notwendig sein, biete ich Ihnen auch Unterstützung bei der Ergänzung oder Abänderung eines Gesellschaftsvertrages an und formuliere für Sie rechtssichere Gesellschafterbeschlüsse vor.

Möglicherweise ist die Unternehmensnachfolge bereits bei der Gründung zu berücksichtigen. Ebenso dürfen die steuerlichen Aspekte nicht außer Acht gelassen werden, so dass auch die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers erforderlich sein kann.

Die Vielzahl der juristischen Problemfelder hält Sie von Ihrer eigentlichen Kernaufgabe ab, nämlich Ihr Unternehmen erfolgreich zu führen. Ich unterstütze Sie in allen rechtlichen Fragen, die mit dem Betrieb Ihres Unternehmens einhergehen, und finde gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung – ohne langwierige Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten.

Auch im Rahmen der Beendigung von Gesellschaften oder dem Ausscheiden von Gesellschaftern kann es zu Reibungen kommen. So wird beispielsweise des Öfteren über Abfindungen gestritten oder es stellt sich das Problem, wie eine Gesellschaft rechtlich korrekt liquidiert werden kann.

Durch meine persönliche Erfahrung, auch als geschäftsführender Gesellschafter diverser Dienstleistungsunternehmen, berate ich Sie gerne in allen Fragen der Haftung, der Unternehmensnachfolge und der Auflösung und Abwicklung Ihrer Gesellschaft oder bei Streitigkeiten mit Ihren Mitgesellschaftern.

Soforthilfe bei Rechtsfragen

Jahrzehntelange Erfahrung in einer Vielzahl juristischer Belange ermöglichen es mir, Sie schnell und unkompliziert zu beraten.

Telefon: 0831 / 512 7700

Wie kann ich Ihnen weiterhelfen?

Für eine schnelle Zuordnung und Bearbeitung Ihres Anliegens können Sie über das folgende Formular Kontakt mit mir aufnehmen. Telefonisch bin ich unter 0831-5127700 für Sie erreichbar.

Ich bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage benutzt. Meine Einwilligung zur Speicherung kann jederzeit mit einer Nachricht an Dr. Olivier Kraft widerrufen werden.